
Vor dem Absenden
Datenschutzangaben geprüft am 09.10.2026. Der Beitrag ordnet veröffentlichte Anbieterregeln praktisch ein; er ist keine unabhängige technische Prüfung und keine individuelle Rechtsberatung.
Eine Rechnung hochladen, einen Brief verständlicher formulieren lassen oder eine lange E-Mail zusammenfassen: Solche Aufgaben wirken zunächst harmlos. Schließlich geht es nur darum, sich etwas Arbeit abzunehmen.
Doch auf einer Rechnung stehen möglicherweise eine Privatadresse und eine Bankverbindung. In einem Brief geht es vielleicht um eine Erkrankung, einen Rechtsstreit oder die finanzielle Situation einer Familie. Und eine E-Mail kann Informationen enthalten, die der Absender niemals an einen KI-Anbieter weitergeben wollte.
Mich beschäftigt deshalb eine Frage, die bei der Begeisterung über gute Antworten leicht untergeht: Was geschieht mit den Informationen, nachdem ich auf „Senden“ gedrückt habe?
Ich habe mir dazu die veröffentlichten Datenschutzangaben von OpenAI, Anthropic, Google, Microsoft, Mistral, Meta und DeepSeek angesehen. Verglichen werden die jeweiligen Cloudangebote, mit besonderem Blick auf Privatkonten. Geschäftliche Angebote werden dort gesondert eingeordnet, wo andere Regeln gelten. Grundlage sind die Erklärungen der Anbieter, nicht eine unabhängige technische Prüfung ihrer Systeme.
Nicht fürs Training genutzt heißt noch lange nicht gelöscht
Beim Datenschutz müssen mehrere Vorgänge auseinandergehalten werden.
Zunächst verarbeitet ein Dienst die Eingabe, um eine Antwort zu erzeugen. Daneben steht die Frage, ob die Unterhaltung gespeichert wird und später wieder aufgerufen werden kann. Davon zu unterscheiden ist die Verwendung zur Verbesserung oder zum Training von Modellen.
Eine abgeschaltete Trainingsfreigabe beendet deshalb nicht automatisch die Speicherung. Bei ChatGPT können beispielsweise weiterhin Unterhaltungen im Verlauf stehen, obwohl ihre Verwendung für das Modelltraining deaktiviert wurde. Für temporäre Chats gelten wiederum eigene Aufbewahrungsregeln. [1]
Für die Bewertung eines Dienstes reicht mir die Aussage „Wir trainieren nicht mit Ihren Daten“ daher nicht aus. Ich möchte auch wissen, wie lange die Inhalte aufbewahrt werden, wer unter welchen Umständen darauf zugreifen darf und was beim Löschen tatsächlich verschwindet.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Die folgende Übersicht bezieht sich auf die am 9. Oktober 2026 geprüften Anbieterangaben. Sie ist bewusst keine Rangliste: Ein Dienst kann beim Modelltraining zurückhaltend sein und trotzdem umfangreiche Verläufe oder zusätzliche Informationen speichern.
OpenAI – ChatGPT: Bei Privatangeboten ist Modelltraining mit Nutzungsinhalten möglich und abschaltbar. Für Business, Enterprise, Edu und die API gilt grundsätzlich keine Trainingsnutzung ohne Freigabe. [2]
Anthropic – Claude: Bei Privatangeboten kommt es auf die Trainingsfreigabe an. Für Feedback und sicherheitsbezogene Prüfungen bestehen zusätzliche Regelungen. [3]
Google – Gemini: Die Einstellung „Aktivitäten speichern“ beeinflusst die Trainingsnutzung. Auch bei deaktivierter Einstellung bleiben bestimmte Verarbeitung und vorübergehende Speicherung bestehen. [4]
Microsoft – Copilot: Für die seit dem 18. August 2026 verfügbare neue Privatkunden-App erklärt Microsoft, Eingaben, Antworten und Dateiinhalte nicht zum Training der Basismodelle zu verwenden. Ältere Versionen sind gesondert zu betrachten. [5]
Mistral – Vibe: Beim regulären Vibe-Angebot werden Ein- und Ausgaben standardmäßig für das Training verwendet, sofern nicht widersprochen wird. Enterprise-Kunden sind standardmäßig ausgenommen. [6]
Meta – Meta AI: Meta nennt sowohl Interaktionen mit seinen KI-Funktionen als auch öffentliche Inhalte erwachsener Nutzer als Trainingsquellen. Für Menschen in der EU gibt es eine Widerspruchsmöglichkeit. [7]
DeepSeek: Die Datenschutzerklärung nennt Modellverbesserung als Verwendungszweck und Möglichkeiten zum Widerspruch. Personenbezogene Daten werden nach Anbieterangaben in China verarbeitet und gespeichert. [8]
ChatGPT: Die Einstellungen helfen, ersetzen aber kein Löschkonzept
Nach den am 9. Oktober 2026 geprüften OpenAI-Hinweisen lässt sich die Trainingsnutzung für neue Unterhaltungen in den Datenkontrollen ausschalten. Eine wichtige Ausnahme betrifft freiwilliges Feedback: Wer eine Antwort bewertet, kann damit die zugehörige Unterhaltung für die Modellverbesserung bereitstellen, obwohl die allgemeine Trainingsfreigabe ausgeschaltet ist. [2]
Bei der Speicherung lohnt sich ein genauer Blick. Normale und archivierte Chats bleiben grundsätzlich erhalten, bis sie gelöscht werden oder eine entsprechende Aufbewahrungsregel des Arbeitsbereichs greift. Nach einer Löschung ist die dauerhafte Entfernung innerhalb von 30 Tagen vorgesehen; OpenAI nennt unter anderem bereits de-identifizierte und vom Konto getrennte Inhalte sowie Sicherheits- und rechtliche Ausnahmen. Temporäre Chats können zu Sicherheitszwecken ebenfalls bis zu 30 Tage aufbewahrt werden. Die häufig genannte Frist von 30 Tagen ist also keine allgemeine Höchstspeicherdauer für sämtliche ChatGPT-Unterhaltungen. [9]
Hinzu kommt eine praktische Besonderheit: Dateien, die separat in der Bibliothek gespeichert wurden, verschwinden nicht automatisch mit dem Chat. Die Bibliothekskopie muss ebenfalls gelöscht werden. [10]
Für mich folgt daraus: Trainingsfreigabe, Gesprächsverlauf und gespeicherte Dateien gehören bei einer Datenschutzprüfung zusammen. Nur einen Schalter umzulegen und anschließend jedes Dokument hochzuladen, wäre mir zu wenig.
Claude: Eine Freigabe kann lange nachwirken
Anthropic beschreibt in seinem Hinweis vom 16. März 2026, unter welchen Voraussetzungen Inhalte aus privaten Claude-Konten für die Verbesserung verwendet werden. Neben einer entsprechenden Freigabe nennt das Unternehmen ausdrücklich Sicherheitsprüfungen und freiwillig übermitteltes Feedback. Inkognito-Unterhaltungen werden laut Anbieter nicht zur Verbesserung von Claude genutzt. [3]
Besonders aufschlussreich ist die Aufbewahrungsregel vom 1. Juli 2026: Werden Chats für die Modellverbesserung freigegeben, können die dafür vorgesehenen Daten in einer von direkten Identifikatoren bereinigten Form bis zu fünf Jahre in den Trainingsabläufen gespeichert werden. Gelöschte Unterhaltungen sollen ansonsten innerhalb von 30 Tagen aus den Hintergrundsystemen entfernt werden. Für Sicherheitsfälle und rechtliche Verpflichtungen bestehen Ausnahmen. Eine spätere Änderung der Einstellung macht bereits abgeschlossenes Training nicht rückgängig; Daten können auch in bereits laufenden Trainingsdurchgängen verbleiben. [11]
Das würde ich vor einer Zustimmung berücksichtigen. Eine Freigabe zur Verbesserung des Dienstes ist nicht bloß eine unverbindliche Meinungsäußerung. Sie kann die weitere Verwendung der Gesprächsinhalte wesentlich verändern.
Für geschäftliche Claude-Angebote und die API erklärt Anthropic in seinem Hinweis vom 18. August 2026, Ein- und Ausgaben standardmäßig nicht für das Training zu verwenden. Auch hier bleiben ausdrücklich freigegebene Inhalte und Feedback gesondert geregelt. [12]
Gemini: Zwischen Verlauf, Prüfung und verbundenen Diensten unterscheiden
Googles Privacy Hub wurde zuletzt am 24. September 2026 aktualisiert. Er beschreibt für private Gemini-Nutzung mehrere Aufbewahrungsfristen: Bei aktivierter Speicherung werden Aktivitäten standardmäßig nach 18 Monaten automatisch gelöscht. Der Zeitraum lässt sich verändern. Unterhaltungen, die für Trainingszwecke von Prüfern angesehen wurden, können getrennt vom Konto bis zu drei Jahre erhalten bleiben. [4]
Wird „Aktivitäten speichern“ deaktiviert, werden zukünftige Chats laut Google nicht zum Training seiner KI-Modelle verwendet, sofern kein Feedback übermittelt wird. Eine Speicherung für 72 Stunden bleibt jedoch vorgesehen. Auch temporäre Chats werden vorübergehend gespeichert; Sicherheitsverarbeitung kann weiterhin stattfinden. [4]
Google unterscheidet außerdem zwischen Privatnutzung und bestimmten Workspace-Angeboten. Bei berechtigten Workspace-Lizenzen, in denen Gemini als Kerndienst enthalten ist, gelten zusätzliche Schutzvorgaben. Ein geschäftlich klingender Kontoname allein genügt dafür nicht; entscheidend ist die tatsächlich verwendete Lizenz. [13]
Gerade bei einem Dienst, den man für viele verschiedene Aufgaben verwendet, würde ich die Kontoart nicht als Nebensache behandeln.
Copilot: Alte Datenschutzübersichten können inzwischen irreführen
Bei Microsoft ist das Datum besonders wichtig. Die offiziellen Hinweise unterscheiden zwischen der älteren Copilot-App und einer neuen Version, die seit dem 18. August 2026 für Web, Desktop und Mobilgeräte verfügbar ist.
Für diese neue App mit persönlichem Microsoft-Konto erklärt Microsoft ausdrücklich, dass Eingaben, Antworten und Dateiinhalte nicht zum Training der zugrunde liegenden Basismodelle verwendet werden. Die zugehörige Hilfeseite weist zugleich darauf hin, dass ihre Aussagen nicht ohne Weiteres auf ältere App-Versionen oder andere Copilot-Angebote übertragen werden dürfen. [5]
Damit ist aber nicht jede weitere Datennutzung ausgeschlossen. Microsoft beschreibt separate Einstellungen für Erinnerungen, den Gesprächsverlauf, dienstübergreifende Personalisierung und personalisierte Werbung. Das Abschalten von Erinnerungen löscht bereits gespeicherte Erinnerungen beispielsweise nicht automatisch. [14]
Für die Nutzung mit einem geschäftlichen oder schulischen Organisationskonto gelten wiederum eigene Schutz- und Vertragsbedingungen. Microsoft erklärt auch dort, dass Eingaben und Antworten nicht zum Training der Basismodelle verwendet werden. [15]
Wer Copilot beurteilen möchte, sollte deshalb zuerst klären, welches Produkt vor ihm liegt. Eine pauschale Aussage über „Microsoft-KI“ wäre hier zu ungenau.
Mistral: Ein europäischer Anbieter ist nicht automatisch trainingsfrei
Mistrals früherer Assistent Le Chat wird inzwischen unter Vibe geführt. Das Unternehmen erläutert die Umstellung in einem Hinweis vom 12. August 2026. [16]
Die Datenschutzinformation vom 31. August 2026 nennt für das reguläre Vibe-Angebot eine standardmäßige Verwendung von Ein- und Ausgaben zum Training. Nutzer können widersprechen. Enterprise-Kunden sind standardmäßig vom Training ausgenommen; freiwilliges Feedback wird gesondert behandelt. [6]
Mistrals Datenschutzerklärung gilt in der geprüften Fassung seit dem 3. September 2026. Das französische Unternehmen beschreibt darin auch mögliche Übermittlungen an Dienstleister außerhalb der EU. Ein- und Ausgaben für Vibe werden grundsätzlich bis zur Löschung der Unterhaltung oder des Kontos aufbewahrt; weitere Zwecke können zusätzliche Aufbewahrung begründen. [17]
Für mich ist das ein gutes Beispiel dafür, warum der Unternehmenssitz allein keine ausreichende Entscheidungshilfe ist. Ein europäischer Anbieter kann interessant sein. Trotzdem würde ich seine Trainingsregeln, Dienstleister und Speicherbedingungen genauso sorgfältig lesen wie die eines amerikanischen oder chinesischen Unternehmens.
Meta AI: Auch öffentliche Beiträge gehören zur Betrachtung
Meta kündigte am 14. April 2025 an, öffentliche Inhalte erwachsener Nutzer in der EU sowie Interaktionen mit Meta AI für das Training einzusetzen. Die veröffentlichte Erklärung wurde am 27. März 2026 ergänzt. Sie nennt eine Widerspruchsmöglichkeit für Menschen in der EU. [7]
Wichtig ist eine Unterscheidung: Private Nachrichten mit Freunden und Familienangehörigen werden nach dieser Erklärung nicht für das Training verwendet, es sei denn, jemand im Gespräch teilt diese Nachrichten mit den KI-Funktionen. Ein Austausch zwischen Menschen und die Übergabe desselben Inhalts an Meta AI sind also nicht gleichzusetzen. [7]
Hier würde ich nicht nur die Einstellungen des KI-Assistenten prüfen, sondern auch überlegen, welche eigenen Beiträge öffentlich sichtbar sind. Ebenso wenig würde ich Nachrichten anderer Menschen ungefragt in einen KI-Chat kopieren, nur weil sich daraus bequem eine Zusammenfassung erstellen lässt.
DeepSeek: Speicherort und Speicherregeln gehören auf den Prüfstand
DeepSeeks Datenschutzerklärung trägt den Stand 10. Februar 2026. Sie nennt unter anderem Texteingaben, Dateien, Sprachaufnahmen und Chatverläufe als erfasste Inhalte. Als Zweck wird auch die Verbesserung und das Training der Technologie beschrieben. Die Erklärung führt Möglichkeiten auf, der Verwendung personenbezogener Daten für das Training zu widersprechen, abhängig von den jeweils anwendbaren Rechten. [8]
Der Anbieter erklärt außerdem, personenbezogene Daten in der Volksrepublik China zu verarbeiten und zu speichern. Bei der Aufbewahrung wird keine einheitliche kurze Frist für alle Inhalte zugesagt. Genannt werden vielmehr unterschiedliche Zwecke, die Dauer des Kontobestands sowie geschäftliche und rechtliche Erfordernisse. [8]
Bei vertraulichen Informationen wäre mir diese allgemeine Beschreibung allein keine ausreichende Grundlage. Ich würde vor einer Nutzung wissen wollen, welche konkrete Vereinbarung gilt und wie Löschung und Betroffenenrechte praktisch umgesetzt werden.
Diese Prüfung bezieht sich auf den vom Anbieter betriebenen Dienst. Ein separat und vollständig offline betriebenes Modell ist eine andere Konstellation: Ohne externe Übertragung gelangen seine Eingaben auch nicht an den Cloudanbieter.
Verbindungen zu anderen Diensten erweitern den Kreis der Beteiligten
Nicht jeder relevante Datentransfer ist im sichtbaren Chatfenster erkennbar.
Ein konkretes Beispiel liefert Microsofts Dokumentation zum geschäftlichen Copilot Chat: Für eine Websuche können Suchbegriffe aus einer Anfrage und gegebenenfalls aus bereitgestellten Inhalten an Bing übermittelt werden. Der Suchdienst wird dabei getrennt von Microsoft 365 betrieben und unterliegt teilweise anderen datenschutzrechtlichen Bedingungen. Microsoft erklärt zugleich, dass generierte Suchanfragen keine Nutzer- oder Mandantenkennungen und keine vollständigen hochgeladenen Dateien enthalten; sie sind keine pauschale Übertragung der gesamten Unterhaltung. [18]
Deshalb würde ich bei vertraulichen Aufgaben nicht nur nach dem Hauptanbieter fragen. Auch verbundene Apps, externe Suchfunktionen und zusätzliche Werkzeuge gehören zur Prüfung.
Ein Assistent, der auf E-Mails, Dateien und Kontakte zugreifen darf, soll mir vielleicht Arbeit abnehmen. Trotzdem möchte ich nachvollziehen können, welche Berechtigungen dafür wirklich nötig sind. Den Zugriff auf ein vollständiges Postfach würde ich nicht allein deshalb erlauben, weil eine einzelne Nachricht zusammengefasst werden soll.
Was sich im Alltag mit wenig Aufwand verbessern lässt
Am meisten Kontrolle habe ich vor dem Absenden. Was ich nicht übermittle, muss der Anbieter anschließend auch nicht für mich schützen.
Für einen Formulierungsvorschlag zu einer Zahlungserinnerung würde ich beispielsweise zunächst nur eine allgemeine Aufgabenbeschreibung verwenden:
Bitte formuliere eine freundliche Zahlungserinnerung für eine überfällige Rechnung. Verwende Platzhalter für Name, Rechnungsnummer, Betrag und Zahlungsfrist.
Die tatsächlichen Kundendaten ergänze ich anschließend selbst. Dafür muss keine vollständige Rechnung mit Adresse und Bankverbindung hochgeladen werden.
Bei anderen Aufgaben würde ich ebenso verfahren: zuerst überlegen, welche Informationen für das Ergebnis notwendig sind, dann nur diesen Ausschnitt bereitstellen. Das entspricht auch dem Grundsatz der Datenminimierung, den die Europäische Kommission in ihren am 9. Oktober 2026 geprüften Erläuterungen zur DSGVO beschreibt. Personenbezogene Daten sollen auf das für den jeweiligen Zweck notwendige Maß begrenzt werden. [19]
Darüber hinaus würde ich drei Dinge regelmäßig kontrollieren:
Die Einstellungen: Trainingsfreigaben, Erinnerungen und verbundene Dienste sollten zur eigenen Nutzung passen.
Die gespeicherten Inhalte: Nicht mehr benötigte Chats und separat gespeicherte Dateien würde ich gezielt entfernen.
Die Berechtigungen: Zugriff auf weitere Konten oder Anwendungen würde ich nur erteilen, wenn ich ihn für eine konkrete Aufgabe benötige.
Besonders zurückhaltend wäre ich bei Ausweiskopien, Gesundheitsunterlagen, Zugangsdaten und vertraulichen Informationen über andere Menschen. Für einen allgemeinen Rat braucht es häufig nicht die vollständige persönliche Akte.
Bei Kunden- und Mitarbeiterdaten reicht ein Privatabo nicht als Nachweis
Sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, geht es nicht mehr nur um die eigene Bereitschaft, Informationen zu teilen. Nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission müssen unter anderem Zweck, rechtmäßige Verarbeitung, notwendiger Datenumfang und angemessene Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. [19]
Dabei ist zu klären, welche Rolle der KI-Anbieter übernimmt. Verarbeitet er Daten als Auftragsverarbeiter, müssen seine Pflichten gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen vertraglich oder durch einen anderen verbindlichen Rechtsakt geregelt sein. Die Kommission erläutert diese Unterscheidung ausdrücklich auch für IT- und Cloudleistungen. [20]
Ein kostenpflichtiges Konto ist daher noch kein Nachweis dafür, dass jede geschäftliche Nutzung zulässig oder ausreichend abgesichert ist.
Für einen Betrieb würde ich vor dem Einsatz festlegen, welche Aufgaben erlaubt sind, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen und welche Konten dafür vorgesehen sind. Das ist verlässlicher, als jedem Beschäftigten die Entscheidung beim nächsten dringenden Auftrag selbst zu überlassen.
Worauf ich bei der Auswahl achten würde
Einen allgemeinen Sieger möchte ich aus diesem Vergleich nicht ableiten. Dafür unterscheiden sich die Produkte, Konten und vorgesehenen Aufgaben zu stark.
Für unverfängliche Formulierungshilfen würde ich vor allem sparsam mit Informationen umgehen und die Datenschutzeinstellungen passend setzen. Bei vertraulichen beruflichen Unterlagen wären für mich dagegen die vertraglichen Bedingungen, Zugriffsrechte, Speicherfristen und tatsächlichen Datenwege ausschlaggebend.
Und wenn Informationen unter keinen Umständen einen bestimmten Rechner oder eine kontrollierte Umgebung verlassen dürfen, würde ich eine Lösung wählen, deren Betrieb genau darauf ausgerichtet und entsprechend überprüft ist.
Ein Anbieter darf erklären, dass er Datenschutz ernst nimmt. Für meine Entscheidung brauche ich mehr: verständliche Regeln, sinnvolle Voreinstellungen und die Möglichkeit, eine einmal erteilte Freigabe wieder wirksam zu begrenzen.
Ich möchte KI nutzen können, ohne bei jeder hilfreichen Antwort beiläufig mehr über mich und andere preiszugeben, als für die Aufgabe nötig ist.
Quellen und weiterführende Informationen
Die nachfolgenden Originalquellen wurden am 09.10.2026 gelesen. Anbieterregeln können sich ändern; ausgewiesene Veröffentlichungsstände stehen bei der jeweiligen Quelle.
[1] OpenAI: Data controls in ChatGPT
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[2] OpenAI: How your data is used to improve model performance
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[3] Anthropic: Is my data used for model training? — consumer services. 16 March 2026
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[4] Google: Gemini Apps Privacy Hub. 24 September 2026
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[5] Microsoft: Copilot for individuals — activity history. New app available 18 August 2026
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[6] Mistral: Training controls. 31 August 2026
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[7] Meta: Making AI Work Harder for Europeans. 14 April 2025; amended 27 March 2026
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[8] DeepSeek: Privacy Policy. 10 February 2026
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[9] OpenAI: Chat and file retention in ChatGPT
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[10] OpenAI: Using Library to manage files in ChatGPT
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[11] Anthropic: How long do you store my data? 1 July 2026
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[12] Anthropic: Is my data used for model training? — commercial services. 18 August 2026
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[13] Google: Gemini Apps with a work or school account
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[14] Microsoft: Copilot for individuals — privacy controls and choices
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[15] Microsoft: Data protection for work or school Copilot Chat
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[16] Mistral: Le Chat is now Vibe. 12 August 2026
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[17] Mistral: Privacy Policy. Effective 3 September 2026
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[18] Microsoft Learn: Copilot Chat Privacy and Protections
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[19] European Commission: Principles of the GDPR
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[20] European Commission: Application of the GDPR
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